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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Hausmeister- und Winterdienstleistungen zwischenBlitzblank Gebäudereinigung, Inhaber Gökhan Altintas, Gottlob-Stierle-Straße 13,74357 Bönnigheim (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Soweit Art und Umfang der Leistung es erfordern, wird das Objekt vor der Angebotserstellung besichtigt. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande.

Maßgeblich für den Umfang der Leistung ist das dem Angebot beigefügte Leistungsverzeichnis. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.

§ 3 Leistungsausführung

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung mit geeignetem Personal. Ein möglichst gleichbleibendes Team kann vereinbart werden, soweit Einsatzplanung, Urlaub und Krankheit dies zulassen. Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

Reinigungsmittel und Geräte stellt der Auftragnehmer. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Wasser- und Stromanschluss sowie einen abschließbaren Raum zur Unterbringung von Material zur Verfügung, soweit vorhanden.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die zu reinigenden Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und frei geräumt sind. Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden, können nach vorheriger Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Vorschriften zusätzliche Aufwendungen berechnet werden.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Abrechnungsgrundlagen. Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer ausgewiesen wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Rechnung.

Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind, werden nur nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt und gesondert berechnet.

§ 5 Mängelrüge und Nacherfüllung

Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah in Textform anzeigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte und Fristen bleiben unberührt. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

Die Nacherfüllung erfolgt kostenfrei. Erst wenn sie fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für den Betrieb besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis wird auf Verlangen vor Vertragsbeginn vorgelegt.

Bei Beschädigung empfindlicher Oberflächen haftet der Auftragnehmer nicht, soweit der Auftraggeber auf eine bekannte Empfindlichkeit trotz Nachfrage nicht hingewiesen hat.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist wiederkehrender Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Fehlt dort eine Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 8 Datenschutz

Beide Seiten verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Soweit der Auftragnehmer Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird auf Verlangen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Alle eingesetzten Personen sind auf Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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