Zum Inhalt springen
Geräumter und gestreuter Gehweg vor einem Wohngebäude im Winter

Objektbetreuung

Winterdienst in Bönnigheim und Umgebung

Geräumt, bevor der Berufsverkehr einsetzt – und dokumentiert, falls doch etwas passiert. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht vertraglich.

Übliche Intervalle

Saison November–Märzbei BedarfBereitschaft

Leistungsverzeichnis

Was bei Winterdienst enthalten ist

Jede Position steht einzeln im Angebot. Sie sehen vorher, wofür Sie zahlen – und können streichen, was Sie nicht brauchen.

Räumen

  • Gehwege und Zuwege auf satzungsgemäßer Breite
  • Hauseingänge, Treppen und Rampen
  • Stellplätze, Hofflächen und Tiefgaragenzufahrt
  • Räumung vor 7 Uhr werktags, vor 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen

Streuen

  • Abstumpfende Streumittel als Standard
  • Auftaumittel nur dort, wo die Satzung es zulässt
  • Nachstreuen bei anhaltendem Niederschlag
  • Streugutdepot am Objekt, Nachfüllung inklusive

Kontrolle und Nachweis

  • Kontrollgänge bei Glättegefahr auch ohne Neuschnee
  • Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme
  • Wetterdatenprotokoll als Beleg im Streitfall

Saisonende

  • Restliches Streugut aufnehmen und Flächen kehren
  • Depot räumen, Gullys von Streusplitt befreien
Geräumter Gehweg mit Splittstreifen am frühen Morgen
Motivvorschlag – Foto folgt

Vorbeugen

Glätte entsteht auch ohne Schneefall

Gefrierender Nieselregen, Reifglätte nach klarer Nacht, überfrierende Nässe nach Tauwetter. Wer nur auf Neuschnee reagiert, verpasst genau die Lagen, in denen die meisten Stürze passieren.

  • Kontrollgänge auf Grundlage von Wetterdaten
  • Gestreut wird, bevor die Glätte eintritt
  • Werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr

Winterdienst für Ihr Objekt – transparent angeboten

Wir klären den Umfang und erstellen anschließend ein schriftliches Angebot mit den vereinbarten Positionen. Kostenlos und unverbindlich.

Beim Winterdienst geht es nur an der Oberfläche um Schnee. Tatsächlich geht es um Haftung. Wer als Eigentümer oder Verwalter seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt und jemand stürzt, haftet – unabhängig davon, ob er zu diesem Zeitpunkt im Urlaub, krank oder beruflich verhindert war.

Übertragung nur schriftlich

Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich auf einen Dienstleister übertragen. Aber nur schriftlich und nur mit konkreter Beschreibung der Flächen. Eine mündliche Absprache mit dem Nachbarn oder ein formloser Auftrag reichen im Streitfall nicht.

Unser Winterdienstvertrag benennt deshalb jede Fläche einzeln, mit Lageplan und Räumbreite. Beim Eigentümer verbleibt eine Überwachungspflicht – er muss sich vergewissern, dass der Dienstleister seine Arbeit tut. Genau dafür ist unsere Dokumentation da.

Wetterdaten statt Blick aus dem Fenster

Glätte entsteht auch ohne Schneefall. Gefrierender Nieselregen, Reifglätte nach klarer Nacht, überfrierende Nässe nach Tauwetter – all das erzeugt eine Streupflicht, die man verpasst, wenn man nur auf Neuschnee reagiert.

Wir arbeiten deshalb mit Wetterdaten und fahren Kontrollgänge auch dann, wenn nichts liegt. Bei Glättegefahr wird gestreut, bevor sie eintritt. Das ist der Unterschied zwischen einem Winterdienst, der reagiert, und einem, der vorbeugt.

Splitt statt Salz

Auf Gehwegen ist Streusalz in vielen Gemeindesatzungen untersagt, weil es Bäume, Grundwasser und Pflasterfugen schädigt. Wir arbeiten standardmäßig mit abstumpfenden Streumitteln. Auftaumittel setzen wir nur dort ein, wo die Satzung es erlaubt und die Situation es erfordert: Rampen, Treppen, Tiefgaragenzufahrten mit Gefälle.

Am Saisonende nehmen wir den Splitt wieder auf und befreien die Gullys – sonst landet er im Kanal und die Kosten dafür kommen im Frühjahr zurück.

Ein Protokoll, das im Ernstfall zählt

Nach jedem Einsatz halten wir Datum, Uhrzeit, Maßnahme und Wetterlage fest. Wenn ein Sturz gemeldet wird, ist die entscheidende Frage immer: War zu diesem Zeitpunkt geräumt und gestreut? Ohne Dokumentation lässt sich das nicht beantworten. Mit unserem Protokoll schon – und das ist der Grund, warum Hausverwaltungen diese Position meist als Erstes vergeben.

Freigeräumter Hauseingang mit Treppe
Motivvorschlag – Foto folgt

Nachweis

Ohne Protokoll lässt sich im Ernstfall nichts belegen

Zwischen einem gemeldeten Sturz und der Klage liegt oft ein halbes Jahr. Die entscheidende Frage lautet dann immer: War zu diesem Zeitpunkt geräumt und gestreut?

  • Datum, Uhrzeit, Maßnahme und Wetterlage je Einsatz
  • Auch Kontrollgänge ohne Handlungsbedarf werden festgehalten
  • Übersicht am Saisonende, im Schadensfall sofort

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

Fester Ansprechpartner vom ersten Anruf bis zur Abnahme.

Geräumter und gestreuter Gehweg

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Abnahme

Bis einschließlich Angebot entstehen Ihnen keine Kosten und keine Verpflichtung.

01

Flächen festlegen

Wir gehen das Objekt vor der Saison ab und halten in einem Lageplan fest, welche Flächen zu räumen sind und in welcher Breite.

02

Vertrag mit Pflichtenübernahme

Die Räum- und Streupflicht geht schriftlich auf uns über. Ohne diese schriftliche Übertragung bleibt sie beim Eigentümer.

03

Bereitschaft ab November

Von November bis März sind wir in Bereitschaft. Grundlage sind Wetterdaten, nicht der Blick aus dem Fenster.

04

Einsatz und Protokoll

Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Sie erhalten die Übersicht am Saisonende, im Schadensfall sofort.

Häufige Fragen

Fragen zum Thema Winterdienst

Geht meine Haftung wirklich auf Sie über?

Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich vertraglich übertragen. Beim Eigentümer verbleibt eine Überwachungspflicht. Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz – das ist Ihr Nachweis, dass Sie den Dienstleister kontrolliert haben.

Bis wann muss geräumt sein?

In den meisten Gemeinden der Region werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, jeweils bis 20 oder 21 Uhr. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde, die wir für jedes Objekt prüfen.

Ist Streusalz erlaubt?

Auf Gehwegen ist es in vielen Satzungen untersagt. Wir arbeiten deshalb standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt und setzen Auftaumittel nur dort ein, wo es zulässig und nötig ist – etwa an Rampen und Treppen.

Was passiert bei mehreren Schneefällen an einem Tag?

Dann räumen wir mehrfach. Die Saisonpauschale deckt alle notwendigen Einsätze ab, es gibt keine Abrechnung pro Ausrückung.

Einsatzgebiet

Winterdienst in Ihrer Nähe

Von Bönnigheim aus erreichen wir die Region im Umkreis von rund 30 Kilometern. Wählen Sie Ihren Ort – dort finden Sie, was vor Ort typisch ist.

Nächster Schritt

Transparentes Angebot für Ihr Objekt

Sagen Sie uns, um welches Objekt es geht. Wir klären den Umfang und erstellen ein schriftliches Angebot mit den vereinbarten Positionen und Abrechnungsgrundlagen.

Erreichbar
Mo – Fr 9:00 – 18:00 Uhr
Sa 9:00 – 14:00 Uhr

Direkt anfragen

Die Begehung ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden erst, wenn Leistungsumfang und Abrechnung schriftlich feststehen.

AnrufenWhatsAppAnfragen